Nach Monaten der Ungewissheit, ob die „Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. “ (D.I.T.I.B) künftig einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegen wird, scheint diese Bedrohung vorerst abgewendet. Damit bleibt das Kernproblem nicht nur ungelöst, sondern könnte sich sogar weiter verschärfen.
Es ist nicht einfach, die zähen Verhandlungen zu durchschauen, in welche die deutsche Islampolitik seit Jahren verwickelt ist. Bis heute trägt sich die Bundesregierung mit der Frage, wie sie politisch auf das rasante Wachstum ihrer muslimischen Bevölkerung reagieren soll. Immer schwerer fällt es ihr, den vehementen Forderungen der Islam-Verbände zu widerstehen, die unablässig behaupten, die richtige Antwort zu kennen und eine signifikante Potenzierung des eigenen Einflusses verlangen. Dabei argumentieren sie, nicht etwa einen individuellen Machtgewinn, sondern lediglich gesellschaftliche Teilhabe anzustreben.
Das Verhältnis zur türkischen Religionsbehörde
Wie das Beispiel von D.I.T.I.B zeigt, ist diese Aussage reine Makulatur. So folgt Deutschlands größter Islam-Verband der wohlkalkulierten Strategie Ankaras, die türkeistämmigen Muslime in der Bundesrepublik mithilfe religiöser Netzwerke so eng wie möglich an sich zu binden und sie über seine Moscheen politischen zu indoktrinieren. Obwohl D.I.T.I.B in weiten Teilen der deutschen Öffentlichkeit hinlänglich für seine Nähe zur türkischen Religionsbehörde DIYANET bekannt ist, weiß kaum jemand, wie diese tatsächlich aussieht. Folglich ist es höchste Zeit, einen Blick auf die Satzung von D.I.T.I.B zu werfen, die nicht öffentlich zugänglich, sondern lediglich beim Amtsgericht Köln hinterlegt ist.
Ihre Lektüre offenbart eine gleichsam organische Bindung an DIYANET. Gemäß Paragraph 11 verfügt D.I.T.I.B über einen Beirat, der aus fünf „Religionsbeauftragten“ besteht und dessen Vorsitzender Paragraph 12 zufolge ausschließlich der Präsident des Amtes für religiöse Angelegenheiten der Türkischen Republik sein kann. Die Aufgaben des Beirates bestehen darin, D.I.T.I.B in allen wichtigen Angelegenheiten zu beraten. Mit anderen Worten: Türkische Beamte geben deutschen Muslimen vor, wie sie sich hierzulande verhalten sollen.
Unmittelbare Kontrolle durch Ankara
Paragraph 12 erteilt dem Beirat zudem weitreichende Entscheidungskompetenzen. Dazu gehört auch das Recht auf Einsichtnahme in sämtliche D.I.T.I.B betreffenden Unterlagen sowie Widersprüche der Mitglieder, deren Aufnahme ebenfalls DIYANET obliegt, gegen einen Ausschluss zu bescheiden. Diese Implikation zeigt, dass D.I.T.I.B nicht nur von der Türkei beeinflusst, sondern unmittelbar gesteuert wird.
Das Primat Ankaras wird auch an anderer Stelle sichtbar: So verfügt D.I.T.I.B gemäß Paragraph 13 über einen „Religionsrat“, dem für die Dauer von zwei Jahren jeweils sieben Personen angehören, die mindestens über eine zweijährige theologische Hochschulausbildung verfügen. Die Aufgaben dieses Gremiums sind es, die Mitglieder und die Anzahl der Religionsbeiräte der Landesverbände zu bestimmen und die Religionslehrer bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Der Religionsrat hat das Recht, Beschlüssen des Vorstands, die er nicht mit den „Prinzipien des Islam“ konform sieht, schriftlich zu widersprechen.
Darüber hinaus kann er verlangen, die betreffende Entscheidung in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zu beraten. Können sich die Mitglieder des Religionsrates oder die Landesreligionsbeiräte nicht einigen, finden die Beschlüsse des Religionsrates des Präsidiums von DIYANET Anwendung.
Diktatorische Züge
Damit verfügt die türkische Religionsbehörde über einen wirksamen Mechanismus, den Willen Ankaras notfalls auch gegen den Widerstand deutscher Funktionäre durchzusetzen. Diese Verfahrensweise zeigt diktatorische Züge und hat unlängst dazu geführt, dass der gesamte D.I.T.I.B-Vorstand für Niedersachsen und Bremen zurückgetreten ist. Der Vorfall ist aber auch deshalb interessant, weil er die Frage aufwirft, wie sich die Anbindung jener Filialen gegenüber der Kölner Zentrale gestaltet, die D.I.T.I.B in den einzelnen Bundesländern unterhält. Um eine Antwort darauf zu geben, kann man das Beispiel Hamburgs heranziehen, wo D.I.T.I.B-Nord aus der Fusion der ehemaligen Landesverbände Schleswig-Holstein und Hamburg hervorgegangen ist und seither die Bezeichnung „Islamische Religionsgemeinschaft DITIB Hamburg und Schleswig-Holstein e.V.“ trägt.
Obwohl es sich bei D.I.T.I.B-Nord um einen Verein mit eigener Satzung handelt, kann er nicht unabhängig agieren, sondern ist nachgerade vom Dachverband abhängig. Gemäß Paragraph 2 seiner Satzung, die man beim Amtsgericht Altona anfordern muss, verficht D.I.T.I.B-Nord das Ziel, der „Glaubensverwirklichung“ des Islam zu dienen sowie sich dessen Erhalt, Vermittlung und Ausübung zu widmen. Gemäß Paragraph 14 besteht der Vorstand von D.I.T.I.B-Nord aus 11 Mitgliedern, von denen mindestens zwei Frauen sein müssen. Die Vorstandsmitglieder sind Paragraph 19 zufolge gleichzeitig auch Mitglieder des Aufsichtsrats, der wenigstens einmal im Jahr die Buchführung kontrolliert, Berichte zu Mitgliederversammlungen verfasst sowie den Vorstand in Bezug auf die Vertretung der Muslime berät.
Theologische Abhängigkeit von DIYANET
Paragraph 20 verleiht D.I.T.I.B-Nord einen „Religiösen Beirat“. Dabei handelt es sich um ein Gremium mit der Aufgabe, die Tätigkeit der Religionslehrer zu kontrollieren, wozu auch die in D.I.T.I.B-Moscheen wirkenden Imame zählen. Religionslehrer indes kann nur werden, wer ein mindestens vierjähriges Studium an einer Hochschule für islamische Theologie absolviert hat. Entscheidend ist, dass die Mitglieder des Beirates nicht gewählt, sondern vom Religionsrat des Dachverbandes bestimmt werden. Auf diese Weise wird über die Kölner D.I.T.I.B-Zentrale in theologischer Hinsicht die totale Abhängigkeit von DIYANET gewährleistet.
Somit überrascht nicht, dass ausschließlich Angehörige des Religiösen Beirats legitimiert sind, der Presse Fragen zum Islam zu beantworten. Zudem ist dieser ermächtigt, gegen alle Entscheidungen der Vorstände der Gemeinschaft sowie der Vorstände der Landesfachgruppen Einspruch zu erheben, sofern er vermutet, dass Vorstandsbeschlüsse gegen die „Lehre des Islam“ verstoßen. Die Deutungshoheit darüber, was unter dieser indifferenten Formulierung konkret zu verstehen ist, liegt ebenfalls bei DIYANET.
Systematische Unterwanderung der Gesellschaft
Aus alldem folgt eindeutig, dass der gesamte D.I.T.I.B-Apparat, der in Deutschland seit dem 5. Juli 1984 existiert und heute bereits mehr als 900 Moscheen umfasst, nur scheinbar der Befriedigung spiritueller Bedürfnisse dient. Stattdessen erweist er sich als Instrument zur Umsetzung jener Agenda, welche die türkische Religionsbehörde unter dem Einfluss der AKP in der Bundesrepublik verwirklicht. Ihr zufolge exekutiert D.I.T.I.B einen Masterplan, welcher auf die schrittweise Unterwanderung der deutschen Gesellschaft abzielt. Diese Vorgehensweise, bei der die Religion als Vehikel genutzt wird, ist bereits aus der Türkei bekannt, wo die AKP unter Erdogan seit Jahren erfolgreich einen vormals säkularen Staat islamisiert.
In der Satzung von D.I.T.I.B klingt dies natürlich weit weniger drastisch. Dort heißt es lediglich: „Der Verein hat den Zweck, die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden türkischen sowie alle anderen Muslime in allen Angelegenheiten der islamischen Religion zu betreuen, aufzuklären und zu unterweisen, geeignete Räume für religiöse Andachten und Unterweisungen einzurichten und zu unterhalten, oberste theologische Instanzen zu gründen, die richtige Darstellung des Islams zu fördern und die Muslime zu vertreten.“
Radikale Tendenzen
Dass diese Formel offenbar leicht missgedeutet werden kann und bisweilen sogar die vulgäre Form bösartiger Hetze annimmt, hat sich bereits mehrfach gezeigt. In Hamburg erinnert man sich bis heute an den Skandal um die Wilhelmsburger Muradiye-Moschee, dessen ehemaliger Vorsitzender Ishak Kocaman im Februar 2017 bei Facebook verkündete, Muslime seien nur an den Koran, nicht aber an das Grundgesetz gebunden. In diesem Zusammenhang stellte Kocaman die rhetorische Frage, was Nichtmuslime überhaupt für einen Wert haben könnten, und verlautbarte, allen Türken und Kurden, die nicht nach den Gesetzen des Islam lebten, ins Gesicht zu spucken. Schließlich richtete er sich ostentativ mit folgendem Appell an Präsident Erdogan: „Mein Führer, gib uns den Befehl, und wir zerschlagen Deutschland!“
Was zunächst wie die Entgleisung eines Mannes wirkte, der – von Journalisten im Rahmen einer TV-Reportage auf den Vorfall angesprochen – lediglich mit peinlichen Ausflüchten reagierte, hat tatsächlich Methode. Nur zwei Monate, bevor der Skandal um die Muradiye-Moschee publik wurde, hatten Mitglieder des Landesjugendverbandes von D.I.T.I.B-Nord in sozialen Netzwerken eine islamistische Karikatur verbreitet. Diese zeigte einen Muslim, der dem Nikolaus einen Faustschlag ins Gesicht versetzt, und war mit der Warnung unterlegt, nicht Weihnachten oder Sylvester zu feiern, die im Islam als Feste der Ungläubigen gelten.
Umfangreiche Rechte durch Staatsvertrag
Im Verlauf der daraufhin entbrannten Diskussion über die Konsequenzen, war es aus Sicht des Hamburger Senats nur allzu bequem, den Skandal herunterzuspielen. Der Grund für diese Nachsicht lag darin, dass der ehemalige Hamburger Landesverband von D.I.T.I.B im November 2012 einen Staatsvertrag mit der Hansestadt geschlossen hatte und sein Rechtsnachfolger D.I.T.I.B-Nord seither als deren offizieller Partner gilt – ein Bündnis, das ihm zahlreiche Rechte garantiert.
Diese sind offenkundig an das „Privilegienbündel“ der Körperschaften des öffentlichen Rechts angelehnt und räumen D.I.T.I.B-Nord bzw. dessen Mitgliedern das Recht ein, Vertreter in die Rundfunkräte zu entsenden (Artikel 8), an islamischen Feiertagen der Arbeit fernzubleiben (Artikel 3), Friedhöfe zu betreiben (Artikel 10), nach islamischen Vorschriften zubereitete Speisen in öffentlichen Kantinen zu erhalten (Artikel 7, Abs. 3), einen eigens konzipierten Religionsunterricht in Anspruch zu nehmen (Artikel 6, Abs. 2), Moscheen und religiöse Kultstätten zu errichten (Artikel 9) sowie an der Ausgestaltung eines interkonfessionellen Religionsunterrichts an Schulen mitzuwirken (Artikel 6, Abs. 1).
Darüber hinaus hat D.I.T.I.B-Nord das Recht, die geplante Schaffung einer Ausbildungsstätte für Islamische Theologie und Religionspädagogik an der Universität Hamburg mitzugestalten, indem es eine Stellungnahme zur Berufung von Lehrpersonal abgibt und sich kritisch zu Lehrinhalten äußert, sofern es Abweichungen von den islamischen Glaubensgrundsätzen beanstandet. Schließlich steht es ihm zu, in die Erarbeitung von Grundsätzen zur Akkreditierung von Studiengängen und der Formulierung von Prüfungsanforderungen einbezogen zu werden (Artikel 5).
Die politische Agenda von DIYANET
Anstatt D.I.T.I.B-Nord mit derartigen Privilegien auszustatten, hätte der Senat gut daran getan, sich einmal die politische Agenda von DIYANET näher anzusehen, deren Beamte bis heute jede Freitagspredigt für deutsche D.I.T.I.B-Moscheen in der Türkei verfassen. Dort wiederum verbreitet DIYANET seine Lehren über die Netzwerke der „Imam-Hatip-Schulen“. Diese umfassten 2016 bereits 1.400 Einrichtungen mit etwa 650.000 Studenten, was einem Anteil von 11,5 Prozent aller Hochschulstudenten entsprach.
Seit die AKP in der Türkei an der Macht ist, hat DYIANET, das ursprünglich zur Sicherung des laizistischen Erbes des türkischen Staates geschaffen worden war, mehrere tiefreichende Maßnahmen umgesetzt. Diese umfassen die Streichung des Mindestalters von Kindern für die Teilnahme an Korankursen sowie die Erlaubnis für Mädchen, im Alter von 10 Jahren Kopftücher an staatlichen Schulen zu tragen. Die Evolutionstheorie nach Charles Darwin wurde ebenso aus den Lehrplänen gestrichen wie die Behandlung des Humanismus und der europäischen Aufklärung. Im Gegensatz dazu wurden das Konzept des Dschihad sowie das islamische Recht als obligatorisch in den staatlichen Schulunterricht implementiert. Dass infolge des gescheiterten Militärputschs von 2016 mehr als 40.000 Lehrer entlassen worden sind, sei in diesem Zusammenhang nur am Rande erwähnt.
DIYANETs Aktivitäten in Europa
Schließlich lässt sich der Befund einer schrittweisen Unterwanderung der Gesellschaft durch mit DIYANET assoziierte Organisationen auch am Beispiel anderer europäischer Staaten erheben, wo Ankara ebenfalls religiöse Netzwerke errichtet, die weitestgehend der Struktur von D.I.T.I.B entsprechen. In Österreich etwa existiert mit A.T.I.B ein Verband, der mehr als 60 islamische Vereine mit etwa 100.000 Mitgliedern unter seinem Dach vereint. In Bosnien-Herzegowina, Albanien, dem Kosovo und Holland wiederum ist DYIANET an zahlreichen repräsentativen Moschee-Bauprojekten beteiligt.
Natürlich wäre es absurd, für Deutschland eine kollektive Verschwörung türkischstämmiger Muslime gegen den Staat anzunehmen. Wohl aber lassen die D.I.T.I.B-Satzungen eindeutig das Streben Ankaras erkennen, sich in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik einzumischen. Der Spionageskandal um 19 D.I.T.I.B-Funktionäre von 2017, der auch in Österreich zu Ermittlungen geführt hat, hinterlässt trotz der Einstellung der Verfahren durch die Bundesanwaltschaft einen faden Beigeschmack.
Nicht zufällig weisen Fachleute wie Susanne Schröter seit Jahren auf eine zunehmende Politisierung der religiösen Predigt in D.I.T.I.B-Moscheen hin. Insofern schwebt die Zustimmung, welche Erdogans Präsidialreform unter in Deutschland lebenden Türken genießt, wohl kaum im luftleeren Raum.
Politisches Umdenken nötig
Anstatt in den Debatten der Deutschen Islamkonferenz mit konservativen islamischen Verbänden zu verhandeln, muss die Politik alles tun, um die Steuerung von D.I.T.I.B durch Ankara zu beenden. Dass Staatsverträge hierzu ebenso ungeeignet sind wie die rechtliche Gleichsetzung der Islam-Verbände mit den Kirchen, dürfte mittlerweile außer Frage stehen. Insofern bleibt abzuwarten, ob in Zukunft noch weitere Länder dem Beispiel Hamburgs und Bremens folgen werden. Im Interesse der Souveränität deutscher Innenpolitik wäre dies sicher nicht.
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